Planung

10 Schritte die Du wissen solltest, wenn Du Dich nebenberuflich Selbstständig machen möchtest

1. Dein Gewerbe anmelden

Sofern es sich bei Dir um ein Gewerbe handelt und nicht um eine freiberufliche Tätigkeit, musst Du Dein Gewerbe bei Deiner Gemeinde oder der Stadt anmelden.

2. Das Finanzamt informieren

Als nächsten Schritt solltest Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und umgehend dem für Dich zuständigen Finanzamt zukommen lassen.

3. Deine Arbeitszeit und die Auswirkung auf Deine Krankenversicherung

Bitte achte darauf, dass Dein wöchentlicher Zeiteinsatz 18 bis 20 Stunden nicht übersteigt. Wirtschaftlich darf Deine nebenberufliche Tätigkeit nicht Deinen Hauptberuf übersteigen. Deine Krankenversicherung prüft Deine Einkommensteuerbescheide. Sollten Deine Einnahmen aus dem Nebengewerbe die Einnahmen aus Deinem Angestelltenverhältnis übersteigen, musst Du rückwirkend Krankenversicherungsbeiträge nachbezahlen. Personen die in Teilzeit arbeiten und sich nebenbei Selbstständig machen möchten, sollten vorher einen Termin mit Ihrer Krankenversicherung vereinbaren und sich das vorab ausrechnen lassen.

4. Deine Rentenversicherung

Das gleiche wie für die Krankenversicherung gilt hier auch für Deine Rentenversicherung. Aber Achtung: Es gibt einige rentenversicherungspflichtige Selbstständige Tätigkeiten wie z.B. Hebammen, Erzieher, Lehrer, Handwerker etc.

5. Sonstige Versicherungen

Sollte eine zusätzliche Unfallversicherung für Deine Selbstständige Tätigkeit von Vorteil sein, schließe bitte eine ab. Das gleiche gilt auch für eine Haftpflichtversicherung.

6. Einkommensteuer

Für Deinen Gewinn aus Deinem Nebengewerbe solltest Du 40% für Deine Steuern an die Seite legen.

7. Umsatzsteuer

Um keine Umsatzsteuer abführen zu müssen, kannst Du Dir unter bestimmten Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelung zu nutze machen. Du kannst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wenn Dein Umsatz:

  • im Vorjahr 22.000,- € nicht überschritten hat
  • im Gründungsjahr voraussichtlich 50.000,- € nicht übersteigen wird.

8. Dein Jahresabschluss

Wenn Dein jährlicher Umsatz mehr als 600.000,- € und Dein Gewinn mehr als 60.000,- € beträgt musst Du zur Bilanzierung wechseln. Bist Du drunter reicht hier eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung aus.

Bei Deiner nebenberuflichen Tätigkeit wird daher sicher die Einnahme-Überschuss-Rechnung in Frage kommen.

9. Achtung: Scheinselbstständigkeit

Solltest Du Dein Nebengewerbe angemeldet haben, aber nur für einen Auftraggeber tätig sein, fällst Du unter die Scheinselbstständigkeit. Ist das der Fall, musst Du mit zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträgen rechnen, die Du dann nachbezahlen musst.

10. Dein Arbeitgeber

Solltest Du mit einem Nebengewerbe starten wollen, solltest Du vorher Deinen Arbeitgeber darüber informieren. Eigentlich darfst Du das ohne vorherige “Erlaubnis”. Doch es gibt einige Punkte die man beachten sollte, wie zum Beispiel, dass Dein Nebengewerbe keine Konkurrenz für Deinen Arbeitgeber darstellt oder dass sich Dein Nebengewerbe nicht negativ auf Deine Arbeitsleistung auswirken wird.

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